Recherchemethodik

Nicht nur den
Namen googeln.

Ein belastbarer Prüfpfad trennt Zahlungskennung, beaufsichtigte Rechtsperson und Sicherungssystem.

01 / IDENTITÄT

Rechtsperson statt Markenname.

Notiere den vollständigen juristischen Namen, Sitz, Internetadresse und alle genannten Kennungen. Marken, Apps und Vermittler können anders heißen als das lizenzierte Institut. Vergleiche deshalb Impressum und Vertragsunterlagen mit dem Registereintrag.

02 / ZAHLUNGSWEG

BLZ und BIC identifizieren den Zahlungsdienstleister.

Die Bundesbank-Datei ist ein Verzeichnis gültiger deutscher Bankleitzahlen. Eine gefundene BLZ oder BIC belegt jedoch weder den Kontoinhaber noch eine konkrete Forderung. Die IBAN-Prüfziffer kontrolliert nur die formale Zeichenfolge.

03 / ERLAUBNIS

BaFin und EBA nach Rechtsperson durchsuchen.

Die BaFin-Unternehmensdatenbank ist der erste Prüfpunkt für Deutschland. Für EU-/EWR-Institute ergänzt das EBA-Kreditinstitutsregister die Recherche. Zahlungs- und E-Geld-Institute stehen in einem eigenen PSD2-Register. Prüfe jeweils Tätigkeitsart, Herkunftsstaat und gegebenenfalls Zweigniederlassung.

04 / EINLAGENSICHERUNG

System, Institut und Produkt müssen zusammenpassen.

Ein Registerhinweis auf ein Einlagensicherungssystem bedeutet nicht automatisch, dass jede Einlage in jeder Höhe geschützt ist. Kläre, welches gesetzliche oder freiwillige System zuständig ist, wer Einleger ist und ob das konkrete Produkt erfasst wird.

05 / WARNZEICHEN

Abweichende Namen und Zahlungsziele stoppen die Transaktion.

  • Zahlungsaufforderung auf ein Konto einer anderen Rechtsperson
  • nur Messenger-Kontakt, Zeitdruck oder Fernzugriff auf den Computer
  • Registereintrag passt nicht zu Domain, Tätigkeit oder Herkunftsstaat
  • ungefragte „Rückholung“ verlorener Investments gegen Vorkasse

06 / QUELLEN

Datenstand 24. Juli 2026.